Wein im Judentum

So lautete das Thema, das den Stammtisch des Weinkollegiums St. Remigius zu Boppard im Dezember beschäftigte. Weinfreund Manfred Eisenhauer hatte dies nicht nur vorgeschlagen, sondern in Herrn Lehmann aus Nauheim/GG auch den geeigneten Referenten besorgt, so dass die Mitglieder des Weinkollegiums einen lehrreichen Abend erlebten.

„Kaschrut“, die jüdischen Speisegesetze, geben genaue Vorschriften, denn Wein ist im Judentum mehr als ein bloßes Genussmittel, er hat kultische Bedeutung. Dem gesetzestreuen Juden ist sein Genuss nur erlaubt, wenn der Wein „koscher“, d.h. rein im Sinne der Speisegesetze hergestellt wurde. Dafür ist wichtig: Vom Setzen der Pflanzen im Weinberg bis zur Abfüllung des Weins in die Flaschen sind bei allen Arbeitsschritten talmudische Vorschriften zu beachten. Im Weinberg darf also frühestens im 4. Jahr nach der Pflanzung geerntet werden, zwei Monate vor der Lese darf nicht mehr gedüngt werden, zwischen den Weinreben darf kein Obst oder Gemüse wachsen, alle Geräte und Fässer müssen mehrfach gereinigt sein, keinerlei Enzyme und Bakterien dürfen zugesetzt werden und am ganzen Vorgang dürfen nur Männer beteiligt sein, die „den Schabbat halten“. Ein ? lebensmitteltechnisch vorgebildeter ? Rabbi überwacht dies und gibt zum Schluss mit einem „Koscher ? Stempel“ seinen Segen.

Weiterhin erfuhren die Weinfreunde, dass auch der Wein dann keinesfalls von einem „Nichtjuden“ berührt werden darf, ansonsten ist er für das Trinken eigentlich nicht mehr geeignet. Da dieses in vielen Fällen kaum eingehalten bzw. garantiert werden kann ? z.B. in der Gastronomie ? lässt der Talmud Ausnahmen zu: Wird Wein kurze Zeit so stark erhitzt, bis „die Hand zuckt“, dann darf dieser „gekochte Wein“ (hebräisch: jajin mevuschal) auch mit „Nichtjuden“ in Berührung gekommen sein. Wird er nicht erhitzt, so ist er „ein stam jenam“. Dieser ist dann „allenfalls für geschäftliche Gründe, nicht aber für das Vergnügen“ geeignet. Die Bandbreite der Kriterien hängt dabei offensichtlich vom zuständigen Rabbiner und der jeweiligen jüdischen Gemeinde (orthodox, konservativ, reformiert oder liberal) ab und möglicherweise auch von wirtschaftlichen Perspektiven. Unklar ist deshalb z.B. geblieben, wie hoch die Temperatur beim Erhitzen genau sein muss und ob sich dabei nicht der komplette Alkohol verflüchtigt. Die sieben Proben des koscheren Weins fanden aber regen Anklang, die anschließende Diskussion zeigte großes Interesse der Weinfreunde für dieses Thema und dem Referenten war dankbarer Beifall sicher.

Hans – Hermann Oehl