Archiv fuer November, 2011

Nov
19

Remigiusessen im Heilig Grab



Das Remigiusessen zu Ehren unseres Namenspatrons, des Heiligen St. Remigius, fand in diesem Jahr in unsrem Vereinslokal, im Weingut Heilig Grab, statt.
r-1Die von der Hausherrin Susanne Schoeneberger festlich eingedeckte Tafel in der Gaststube des Weingutes lockte viele Mitglieder des Weinkollegiums zur Teilnahme, und die Küchenbrigade der Cateringfirma Galeazzi konnte die moderne Küche des Weinhauses nutzen, um ein feines Menü auf die Teller zu zaubern .

r-22Nach der Begrüßung der Mitglieder durch unsren Schultheißen bei Winzersekt und Appetithappen wurde uns die Vorspeise in Form eines Carpaccios vom Kalbsfilet mit Kräuterpesto und gebratener Riesengarnele serviert .

Vor dem nun folgenden Gang einer Suppentrilogie mit Bärlauch-cremesuppe, Rinderkraftbrühe mit Kräuterflädle und Kürbiscreme-suppe berichtet Herr Dr. Schmidt über die Historie des Bopparder Stadtwappens, welches die Vorlage unsrer Vereinsmünze bildet.

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In der Menüfolge wurde nun ein Duett vom Rinder- und Schweinefilet mit Spätburgundermus aufgetragen.
Zum krönenden Abschluss folgten als Dessert frische Früchte und herbstliche Beeren, Mousse von der Zartbitterschokolade und kleines Tiramisu mit winterlichem Lebkuchen .
Die gebiets- und rebsortentypischen Weine des Weingutes rundeten den festlichen Abend ab.

Ein wahrhafter Augen- wie auch Gaumenschmaus wurde uns an diesem Abend geboten und es hat sich gezeigt, dass auch in unsrem vertrauten Vereinslokal ein gastronomischer Höhepunkt wahrzumachen ist.
Ein Dankeschön auch an die engagierte Servicebrigade, die unter Leitung von Susanne Schoeneberger den Abend zu dem Erfolg geführt hat.

H.P. Schüz

Nov
7

Neues zur europäischen Weinmarktreform



Zum Thema „Neues aus dem Europäischen Weinrecht“ referierte Gerd Knebel vom Weinbauverband Mittelrhein-Mosel
Wie bereits seit Jahren werden die unterschiedlichen europäischen Länderinteressen und deren nationale Weinbauverbandsinteressen in den Regulierungskommissionen in Brüssel diskutiert.
Die Weinbauinteressen unterliegen der europäischen Agrarmarktordnung und sind dort zwangsläufig von untergeordneter Bedeutung, dennoch spielen sie im nationalen Interesse eine weitaus größere Rolle, zumal in allen europäischen weinproduzierenden Ländern sich die Interessenlage in wirtschaftlicher Hinsicht sehr unterschiedlich darstellt.
Hier spielen Absatzmärkte, Rebflächenvorgaben, Anbauregulierungen, Stützungsprogramme, oenologische Verfahren, Bezeichnungsrecht und diverse andre Probleme eine wichtige nationale Rolle, die von Seiten der europäischen Regulierungskommissionen nicht ohne heftige Widerstände der einzelnen Länderinteressen umgesetzt werden sollen:
Ein neues europäisches Bezeichnungsrecht soll in die bestehenden Ländersysteme eingearbeitet werden, d.h., was soll sinnvollerweise auf dem Etikett an Bezeichnungen vorgeschrieben werden, um dem Verbraucher den Zugang zum und das Verständnis für den Wein zu erleichtern?
Rebsorte, Jahrgang, Großlage, Einzellage, Zusatzstoffe, Glutengehalt, Haltbarkeit, Alkoholgehalt, Verfalldatum, Qualitätsaussagen, Schwefelgehalt u.v.m.. In aller Regel dürfte der Verbraucher bei dieser Angabenflut eher überfordert sein – aber wo wird die Grenze gezogen ?
Geregelt werden soll die Ã?ffnung zu sog. neuen oenologischen Verfahren wie die Verwendung von Holzchips bei der Weinbereitung, Entsäuerungsverfahren, Zusatz von Zucker und Süßreserven, die Verwendung von Gärungsbeschleunigern bzw. chemischen Zusätzen, künstliche Eisweinbereitung , Kunstweinprodukte und Weinmixgetränke. Wer kann diese Fragen zur Zufriedenheit der Winzerschaft und des Verbraucherschutzes optimal beantworten und gesetzlich umsetzen?
Qualitätsangaben über die Herkunft für den Verbraucher eindeutig zu deklarieren ist hehres Ziel, aber was soll gelten? Germanisches oder romanisches Bezeichnungsrecht ? Welche Herkunftsangaben und Qualitätsaussagen? Geschützte Ursprungsbezeichnung mit oder ohne Herkunftsangaben?
Geschützte geographische Angaben, Landwein Rhein oder Wein aus Deutschland?
Rebsortenlisten und Produktzertifikation? Internationaler Schutz der Namen und Bezeichnungen?
Können die Forderungen des deutschen Weinbauverbandes und der Landesverbände aufgenommen werden wie Begriffsbezeichnungen und Qualitätsangaben, Einzellage – Steillage – Rebsortenangaben – Mindestmostgewichte, Qualitätsweinprüfung , Hektarerträge u.v.m.?
Alle diese Fragen erläuterte Herr Knebel in überaus fachkundiger und verständlicher Weise und die Teilnehmer des Weinkollegiums nahmen eine Menge neuer Denkanstöße mit, die sich mit der Umsetzung nationaler Weinbauinteressen auf die europäische Ebene in Zukunft befassen werden.
Hinter der für uns so selbstverständlichen guten und preiswerten Flasche Rieslingwein aus unsrer Region verbergen sich eine Menge Fragen und Probleme, die es für alle verträglich und auch verbindlich festzulegen gilt und die die Verantwortlichen auf nationaler und europäischer Ebene sicher auch mit einem guten Tropfen hoffentlich zu aller Zufriedenheit werden lösen können.

H.P. Schüz